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BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 31.89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Pflicht einer Industrie- und Handelskammer (IHK) zur Entrichtung von Beiträgen zur Insolvenzsicherung nach dem Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung - Konkursunfähigkeit juristischer Personen des öffentlichen Rechts - Gewährung einer betrieblichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.04.1989 - 12 A 146/88
- BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 31.89
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 10.12.1981 - 3 C 1.81
Beitragspflicht einer Industrie- und Handelskammer zur Insolvenzsicherung - …
Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 31.89
Da im Gesetzgebungsverfahren der Gesichtspunkt der Praktikabilität und der einfachen Handhabbarkeit des BetrAVG eine wichtige Rolle gespielt hat (vgl. BT-Drucks. 7/2843 S. 10; vgl. auch Urteil des erkennenden Senats vom 10. Dezember 1981 - BVerwG 3 C 1.81 - in BVerwGE 64, 248 [BVerwG 10.12.1981 - 3 C 1/81]), ist eine Quotelung i.S. der zeitlich anteilmäßigen Berechnung des Jahresbeitrages nach Tagen zweckmäßig. - BVerwG, 27.09.1990 - 3 C 56.88
Zinspflicht für rückständige Beiträge zur Insolvenzsicherung
Auszug aus BVerwG, 14.03.1991 - 3 C 31.89
Denn der Beklagte kann als juristische Person des Privatrechts die öffentlich-rechtlichen Befugnisse nur nach Maßgabe der beitragsrechtlichen Regelungen des BetrAVG ausüben (vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 27. September 1990 - BVerwG 3 C 56.88 -).